Verkehrsunfallrecht

Auch bei einem vollständig unverschuldeten Unfall regulieren sich die Schäden leider nicht von selbst. Überlassen Sie die Regulierung allein der gegnerischen Versicherung erhalten Sie in der Regel nur die offensichtlichen Schäden ersetzt. es erfolgt natürlich auch kein Hinweis, welche Ansprüche darüber hinaus bestehen könnten. 

Bei einem Verkehrsunfall kann es unter anderem folgende Ansprüche zu regulieren geben:

- Schadenersatz Sachschäden: Kfz- Schaden und andere durch den Unfall Beschädigte

- Gegenstände: (z.B. Kleidung, Schuhwerk, Brillen).

- Ersatz der Heilbehandlungskosten, soweit diese nicht von der Krankenkasse getragen wurden. (Arzt-, Krankenhaus-, Rehabilitationskosten, Kosten von Heil- und Hilfsmitteln)

- Schmerzensgeld: Bei erlittenen Verletzungen, welche nicht lediglich Bagatellverletzungen darstellen, steht dem Geschädigten ein Schmerzensgeld zu.

Dieses Schmerzensgeld soll einen Ausgleich für die bei einem Unfall erlittenen psychischen und physischen Schäden erbringen. Die Höhe hängt immer von vielen einzelnen Kriterien ab.

- Verdienstausfall: Der Geschädigte kann einen Anspruch auf Verdienstausfall geltend machen, wenn er aufgrund des Unfalls seiner beruflichen Tätigkeit nicht nachgehen konnte und er dadurch einen finanziellen Schaden erlitten hat.

- Mietwagenkosten: Für die Dauer der Reparaturzeit steht dem Geschädigten bei entsprechendem Bedarf ein Anspruch auf einen Mietwagen zu. 

Gleiches gilt bei einem Totalschaden. Hier darf sich der Geschädigte für die Dauer der Wiederbeschaffungszeit einen Ersatzwagen mieten, wobei je nach Typ i.d.R. ein Zeitraum von 2 Wochen nicht überschritten werden sollte. Die hohen speziellen Unfallersatztarife der Autovermieter werden meist nicht vollständig ersetzt. In Zweifelsfällen empfiehlt sich stets, bei der gegnerischen Versicherung vorzusprechen und sich ggf. schriftlich die Kostenübernahme bestätigen zu lassen.