Verkehrsunfallrecht
Auch bei einem vollständig unverschuldeten Unfall regulieren sich die
Schäden leider nicht von selbst. Überlassen Sie die Regulierung allein
der gegnerischen Versicherung erhalten Sie in der Regel nur die
offensichtlichen Schäden ersetzt. es erfolgt natürlich auch kein
Hinweis, welche Ansprüche darüber hinaus bestehen könnten.
Bei einem Verkehrsunfall kann es unter anderem folgende Ansprüche zu regulieren geben:
- Schadenersatz Sachschäden: Kfz- Schaden und andere durch den Unfall Beschädigte
- Gegenstände: (z.B. Kleidung, Schuhwerk, Brillen).
-
Ersatz der Heilbehandlungskosten, soweit diese nicht von der
Krankenkasse getragen wurden. (Arzt-, Krankenhaus-,
Rehabilitationskosten, Kosten von Heil- und Hilfsmitteln)
-
Schmerzensgeld: Bei erlittenen Verletzungen, welche nicht lediglich
Bagatellverletzungen darstellen, steht dem Geschädigten ein
Schmerzensgeld zu.
Dieses Schmerzensgeld soll einen Ausgleich
für die bei einem Unfall erlittenen psychischen und physischen Schäden
erbringen. Die Höhe hängt immer von vielen einzelnen Kriterien ab.
-
Verdienstausfall: Der Geschädigte kann einen Anspruch auf
Verdienstausfall geltend machen, wenn er aufgrund des Unfalls seiner
beruflichen Tätigkeit nicht nachgehen konnte und er dadurch einen
finanziellen Schaden erlitten hat.
- Mietwagenkosten: Für die
Dauer der Reparaturzeit steht dem Geschädigten bei entsprechendem
Bedarf ein Anspruch auf einen Mietwagen zu.
Gleiches gilt bei
einem Totalschaden. Hier darf sich der Geschädigte für die Dauer der
Wiederbeschaffungszeit einen Ersatzwagen mieten, wobei je nach Typ
i.d.R. ein Zeitraum von 2 Wochen nicht überschritten werden sollte. Die
hohen speziellen Unfallersatztarife der Autovermieter werden meist
nicht vollständig ersetzt. In Zweifelsfällen empfiehlt sich stets, bei
der gegnerischen Versicherung vorzusprechen und sich ggf. schriftlich
die Kostenübernahme bestätigen zu lassen.