Sozialrecht
Zum Sozialrecht gehören zunächst das Recht der gesetzlichen Renten-, Kranken-, Unfall-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.
Weiter
zählen dazu Ansprüche behinderter Menschen z. B. die Einstufung des
Grades der Behinderung (GdB), Rehabilitationsleistungen beruflicher
sowie medizinischer Art, aber auch die Leistungen zur Entlastung derer,
die Kinder erziehen wie das Kindergeld, das Erziehungsgeld und der
Kindergeldzuschlag.
Alle Sozialleistungen, welche das
Existenzminimum durch Mittel des Sozialstaates absichern, wie ALG II (HARTZ IV),
Sozialhilfe (SGB XII)sowie die Versorgungsleistungen im Bereich
staatlicher Entschädigung (z. B. Entschädigungsleistungen nach
Impfschäden, SED- Unrechtsbereinigung u.ä.) zählen ebenfalls zum
großen Spektrum des Sozialrechtes.
In Zeiten immer geringerer
Mittel werden häufiger berechtigte Ansprüche abgelehnt. In vielen
Fällen lohnt sich daher die Überprüfung eines ablehnenden Bescheides.
Wir beraten und vertreten Sie bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche
- gegenüber allen gesetzlichen Versicherungen (Rente, Unfall, Krankheit, Pflege Arbeitslosigkeit)
- gegenüber den Leistungsträgern des SGB II (ARGEN, Betrieben für Grundsicherung) und SGB XII (kommunale Leistungsträger)
- gegenüber den Versorgungsämtern (Grad der Behinderung, Beschädigtenversorgung)
- gegenüber der Kindergeldkasse
- gegenüber der Erziehungsgeldstelle