Medizinrecht
Die Finanzierung des Gesundheitswesens und der medizinischen Versorgung jedes Einzelnen gewinnen zunehmend an Bedeutung.
Ärzte
und Patienten werden durch stetig wachsende Kosten und sinkende
Leistungen der Kostenträger belastet. Das medizinisch Machbare ist
längst nicht mehr Kriterium der Versorgung, sondern zunehmend nur noch
das Allernötigste. Knappe Gelder erschweren die Arbeit von
Krankenhäusern, Pflegepersonal, Therapeuten und anderen medizinischen
Versorgern. Die Frage nach dem Zugang zu gebotener medizinischer
Versorgung wird immer häufiger zum Zankapfel selbst bei
Schwerstkranken. Aber auch das Überleben der Leistungserbringer
erfordert unter dem extremen Kostendruck immer häufiger das Beschreiten
neuer Wege und Kooperationen.
Unsere Beratungsleistungen im Bereich des Gesundheitsrechtes :
- Recht der medizinischen Behandlung, insbesondere zivilrechtliche Haftung
- Recht der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung, insbesondere Vertragsarzt- und Vertragszahnarztrecht
- Berufsrecht der Heilberufe, insbesondere ärztliches Berufsrecht sowie aller anderen Heil- und Heilhilfsberufe
- Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Heilberufe, einschließlich Vertragsgestaltung, Vertragsrecht der Chefärzte
- Vergütungsrecht der Heilberufe
- Apothekenrecht
- Arzneimittel- und Medizinprodukterecht