Familienrecht
Das Familienrecht beschäftigt sich mit allen rechtlichen Belangen
innerhalb von ehelichen und nichtehelichen Lebensgemeinschaften sowie
Partnerschaften. Neben der anwaltlichen Beratung und Vertretung bei
Ehescheidungen wird im Familienrecht eine Vielzahl weiterer
Rechtsbereiche berührt.
Das Familienrecht umfasst im Wesentlichen folgende Rechtsbereiche:
-
Eherecht (Eheschließung und Annullierung, Eheverträge aller Art,
Unterhaltsrecht des Ehegatten, eheliche Güterstände,
Versorgungsausgleich, Scheidungen u.a.)
- Recht der Nichtehelichen Lebensgemeinschaften/ Partnerschaften
- Unterhaltsrecht gegenüber leiblichen und adoptierten Kindern
- Kindschafts-, Sorge- und Umgangsrecht
- Adoptionsrecht
Bei
Scheidungen, aber auch bei anderweitigen eventuell nur zeitweiligen
Trennungen sollte in der Regel zunächst eine umfangreiche Beratung über
Trennungs- und Scheidungsfolgen erfolgen.
Haben Sie sich zur
Trennung entschlossen, sind Regelungen für die Trennungszeit zu
treffen. Ist schließlich das Trennungsjahr abgelaufen, wird die
Scheidung mit den Scheidungsfolgen geregelt.