Mit dem Gesetz zur Änderung des Erbrechts und des Verjährungsrechts des BGB werden mit Wirkung ab 01.01. 2010 die rechtlichen Folgen eines Erbfalles modifiziert.


Kernpunkte der wesentlichen Änderungen des Erbrechts ab 2010 sind:


Berücksichtigung von erbrachten Pflegeleistungen (Pflege von Eltern und Großeltern) im Erbfall. Die Gründe für eine Entziehung des Pflichtteils werden vereinheitlicht. Die Verjährung Familien- und Erbrechtlicher- Ansprüche wird, mit wenigen Ausnahme-und Übergangsregelungen, auf die Regelverjährung von 3 Jahren angepasst.