Erbrecht
Nachfolgeplanung betrifft jeden. Nicht nur das eventuell mühsam
erarbeitete Eigenheim soll nach einem Todesfall nicht unter den
„Hammer“ kommen sondern auch die Nachfolge in einem Familienbetrieb
oder Beteiligungen sind in manchen Fällen abzusichern. Ihr
Privatvermögen soll von Erbschafts- und Schenkungssteuern nicht
aufgezehrt werden, Ihr Erarbeitetes soll morgen kein Anlass von
Streitigkeiten, insbesondere unter den nächsten Angehörigen, sein.
Die
steuerliche Vermögensnachfolge beginnt nicht erst mit dem Erbfall.
Häufig endet sie dann. Beginnen sollte sie hingegen Jahrzehnte zuvor,
da erbschafts- und schenkungssteuerliche Freibeträge für Zeiträume von
jeweils zehn Jahren zusammengezählt werden.
Unvorhergesehene
Ereignisse können Sie von heute auf morgen unfähig machen, eigene
Entscheidungen zu treffen. Werden Angehörige von dem profitieren, was
Sie ihnen heute zugedacht haben? Welche Forderungen stellen Finanzamt,
Sozialleistungsträger oder nicht bedachte Angehörige? Soll Ihr Vermögen
einen bestimmten Zweck erfüllen sollte eine Testamentsvollstreckung
eventuell angeordnet werden, aber auch andere Gestaltungsmöglichkeiten
kommen in Betracht.
Der Eintritt eines Vorsorgefalles beginnt
in einer Gesellschaft, in welcher die Lebenserwartungen steigen, häufig
noch zu Lebzeiten.
Wer vertritt Ihren Willen, wenn schnelles
Handeln erforderlich wird, Sie aber vorübergehend oder dauerhaft nicht
dazu in der Lage sind? Auch der nächste Angehörige kann dies ohne
entsprechende Bevollmächtigung nicht. Instrumente wie Prokura,
Generalvollmacht, Vorsorgevollmacht, Patienten- und ggf.
Betreuungsverfügung sind dazu geeignete Mittel die einzelnen Bereiche
sinnvoll abzusichern. Dazu ist es notwendig die individuellen
Verhältnisse zu beachten und die jeweils geeigneten Vollmachten auf die
entsprechenden Gegebenheiten anzupassen.
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