Workshop :         „Transparenzberichte“ – Korrekte Noten für die Qualität der

                   Leistungserbringer ?

    Ein störanfälliges Bewertungssystem wirft Fragen auf.

    Vorbereitung, Inhalt, Prüfmöglichkeiten, Rechtsmittel


Veranstaltung Nr. 1

Ort:                                  Kanzlei Sammler & Müller

                                        Grassistraße 27, 04107 Leipzig

 

Zeit:                                  Freitag den 26.03.2010; 16:00 Uhr

 

Kosten:                             30,00 € inklusive 19 % USt. pro Teilnehmer


Referentin:                             Rechtsanwältin und Fachanwältin für Sozialrecht Claudia Sammler

Teilnehmerzahlbegrenzung ( max. 8 Personen)

Veranstaltung Nr. 2

Ort:                                     Kanzlei Sammler & Müller,

                                           Grassistraße 27, 04107 Leipzig

 

Zeit:                                     Samstag den 27.03.2010; 11:00 Uhr

 

Kosten:                                 30,00 € inklusive 19 % USt. pro Teilnehmer

 

Referentin:                           Rechtsanwältin und Fachanwältin für Sozialrecht Claudia Sammler

 Teilnehmerzahlbegrenzung ( max. 8 Personen)

 

Inhalt

Grundlage der Online-Benotungen sind die Transparenzberichte, die vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) erstellt werden. Wie im Pflege-Weiterentwicklungsgesetz vom 1. Juli 2008 vorgesehen, prüft der MDK auf Landesebene Pflegeheime und ambulante Pflegedienste nach einem vorgegebenen Schema.

Eine gute Vorbereitung auf die 37 Kriterien, welche dann Grundlage der Veröffentlichung und der Benotung werden, ist unumgänglich.

Zum Ergebnis der Prüfung und dem daraus resultierenden Transparenzbericht kann die geprüfte Einrichtung innerhalb einer  vierwöchigen Frist Stellung nehmen. Erst danach sollen die Berichte inklusive einer Bewertung nach Schulnoten von den Pflegekassen online gestellt werden. Eine Kommentierung der Pflegeeinrichtung ist in begrenztem Umfang möglich und muss mit veröffentlicht werden. Auch Nachprüfungen können verlangt werden. Darüber hinaus herrscht jedoch große Rechtsunsicherheit. Die der Prüfung zu Grunde liegenden Richtlinien (Qualitätsprüfungs- Richtlinien- QPR Stand 30.06.2009) und Vereinbarungen (PTVA, PTVS) sind in ihrer derzeitigen Ausgestaltung in der Anwendung sehr störanfällig und wenig praxistauglich. Weitere Fehlerquellen sind bei der tatsächlichen MDK-Begutachtung sowie der danach erfolgenden Umsetzung im Transparenzbericht nicht auszuschließen, was in der Summe zu verzerrten und wenig objektiven Bewertungen zu Gunsten oder zu Lasten der jeweiligen Pflegeinrichtung führen kann und teilweise auch bereits führt.

Im Workshop sollen die Vorbereitung der MDK-Prüfung, das Verfahren und die Fehlerquellen beleuchtet und auf mögliche Rechtmittel bei fehlerhafter Bewertung eingegangen werden, da schnelles Handeln erforderlich ist, was die ersten beim Sozialgericht anhängigen Verfahren zeigen.

 

Bei Interesse melden Sie sich bitte unter 0341-1499554 da die Teilnehmerzahl begrenzt ist.


Der Workshop wird ca. 2 Zeitstunden in Anspruch nehmen.