Workshop : „Transparenzberichte“ – Korrekte Noten für die Qualität der
Leistungserbringer ?
Ein störanfälliges Bewertungssystem wirft Fragen auf.
Vorbereitung, Inhalt, Prüfmöglichkeiten, Rechtsmittel
Veranstaltung Nr. 1
Ort: Kanzlei Sammler & Müller
Grassistraße 27, 04107 Leipzig
Zeit: Freitag den 26.03.2010; 16:00 Uhr
Kosten: 30,00 € inklusive 19 % USt. pro Teilnehmer
Referentin: Rechtsanwältin und Fachanwältin für Sozialrecht Claudia Sammler
Teilnehmerzahlbegrenzung ( max. 8 Personen)
Veranstaltung Nr. 2
Ort: Kanzlei Sammler & Müller,
Grassistraße 27, 04107 Leipzig
Zeit: Samstag den 27.03.2010; 11:00 Uhr
Kosten: 30,00 € inklusive 19 % USt. pro Teilnehmer
Referentin: Rechtsanwältin und Fachanwältin für Sozialrecht Claudia Sammler
Teilnehmerzahlbegrenzung ( max. 8 Personen)
Inhalt
Grundlage der Online-Benotungen sind die Transparenzberichte,
die vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) erstellt werden. Wie im
Pflege-Weiterentwicklungsgesetz vom 1. Juli 2008 vorgesehen, prüft der MDK auf
Landesebene Pflegeheime und ambulante Pflegedienste nach einem vorgegebenen
Schema.
Eine gute Vorbereitung auf die 37 Kriterien, welche dann Grundlage der Veröffentlichung und der Benotung werden, ist unumgänglich.
Zum Ergebnis der Prüfung und dem daraus resultierenden Transparenzbericht kann die geprüfte Einrichtung innerhalb einer vierwöchigen Frist Stellung nehmen. Erst danach sollen die Berichte inklusive einer Bewertung nach Schulnoten von den Pflegekassen online gestellt werden. Eine Kommentierung der Pflegeeinrichtung ist in begrenztem Umfang möglich und muss mit veröffentlicht werden. Auch Nachprüfungen können verlangt werden. Darüber hinaus herrscht jedoch große Rechtsunsicherheit. Die der Prüfung zu Grunde liegenden Richtlinien (Qualitätsprüfungs- Richtlinien- QPR Stand 30.06.2009) und Vereinbarungen (PTVA, PTVS) sind in ihrer derzeitigen Ausgestaltung in der Anwendung sehr störanfällig und wenig praxistauglich. Weitere Fehlerquellen sind bei der tatsächlichen MDK-Begutachtung sowie der danach erfolgenden Umsetzung im Transparenzbericht nicht auszuschließen, was in der Summe zu verzerrten und wenig objektiven Bewertungen zu Gunsten oder zu Lasten der jeweiligen Pflegeinrichtung führen kann und teilweise auch bereits führt.
Im Workshop sollen die Vorbereitung der MDK-Prüfung, das Verfahren und die Fehlerquellen beleuchtet und auf mögliche Rechtmittel bei fehlerhafter Bewertung eingegangen werden, da schnelles Handeln erforderlich ist, was die ersten beim Sozialgericht anhängigen Verfahren zeigen.
Bei Interesse melden Sie sich bitte unter 0341-1499554 da die Teilnehmerzahl begrenzt ist.
Der Workshop wird ca. 2 Zeitstunden in Anspruch nehmen.